Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB des Malerbetriebs Marco Carigliano
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten sowie damit verbundene Leistungen zwischen dem Malerbetrieb Marco Carigliano (nachfolgend „wir“) und unseren Auftraggebern.
(2) Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB.
(5) Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB). Mit Auftraggebern, die Unternehmer sind, kann im Einzelfall die Geltung der VOB/B vereinbart werden; dies bedarf einer ausdrücklichen Regelung im Angebot oder in der Auftragsbestätigung.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An verbindliche Angebote halten wir uns vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
(2) Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
(3) Grundlage für Umfang und Ausführung der Leistungen sind unser Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung sowie die darin enthaltene Leistungsbeschreibung.
§ 3 Preise und Abrechnung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach den vereinbarten Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Mengen (Aufmaß). Alternativ können Pauschalpreise oder Stundenlohnarbeiten vereinbart werden.
(2) Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Ergeben sich bei Einheitspreisverträgen erhebliche Abweichungen von den im Angebot angenommenen Mengen, informieren wir den Auftraggeber rechtzeitig.
§ 4 Zusätzliche und geänderte Leistungen
(1) Verlangt der Auftraggeber Leistungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, oder Änderungen der vereinbarten Leistung, werden diese gesondert vergütet. Wir werden den Auftraggeber vor Ausführung auf die Mehrkosten hinweisen und, soweit möglich, ein Nachtragsangebot erstellen.
(2) Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren (z. B. schadhafter Untergrund, Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall), informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen mit ihm ab.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin zugänglich und, soweit nicht anders vereinbart, von Möbeln und Gegenständen geräumt sind.
(2) Der Auftraggeber stellt uns vorhandene Anschlüsse für Wasser und Strom sowie, soweit erforderlich, eine geeignete Lagerfläche für Material und Werkzeug unentgeltlich zur Verfügung.
(3) Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. für Gerüste im öffentlichen Verkehrsraum) holt der Auftraggeber ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehrkosten, können wir eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen.
§ 6 Ausführungsfristen
(1) Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögert sich die Ausführung aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. ungünstige Witterung bei Außenarbeiten, höhere Gewalt, verspätete Vorleistungen anderer Gewerke, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers), verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich über solche Behinderungen.
(3) Wir sind berechtigt, qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen.
§ 7 Vom Auftraggeber vorgegebene Materialien und Vorgaben
(1) Haben wir Bedenken gegen die vom Auftraggeber vorgeschriebene Art der Ausführung, gegen von ihm gelieferte oder vorgeschriebene Materialien oder gegen die Vorleistungen anderer Unternehmer, teilen wir dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.
(2) Besteht der Auftraggeber trotz unseres Hinweises auf seiner Vorgabe, haften wir nicht für Mängel, die auf diese Vorgabe zurückzuführen sind.
§ 8 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Wir können nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn wir ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen haben.
(3) In sich abgeschlossene Teile der Leistung können auf unser Verlangen gesondert abgenommen werden.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Wir sind berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen in Höhe des Werts dieser Leistungen zu verlangen (§ 632a BGB). Dies gilt auch für eigens angefertigte oder bereitgestellte Materialien, wenn dem Auftraggeber nach seiner Wahl Eigentum daran übertragen oder Sicherheit hierfür geleistet wird.
(2) Die Schlussrechnung ist nach Abnahme und Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Zahlt der Auftraggeber nicht fristgerecht, gerät er nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Ein Verbraucher kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, wenn in der Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen wurde. Während des Verzugs schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB).
(4) Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln oder Fertigstellungsmehrkosten. Ein Zurückbehaltungsrecht aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.
§ 10 Mängelansprüche (Gewährleistung)
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei Mängeln haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung; wir können nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung neu herstellen.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB).
(3) Keine Mängel sind natürliche Abnutzung sowie geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Farbton und Struktur, insbesondere bei Nachbesserungen oder beim Aufbringen auf unterschiedliche Untergründe.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
§ 12 Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Vollendung der Leistung jederzeit kündigen. In diesem Fall steht uns die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich der ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder böswillig zu erwerben unterlassen (§ 648 BGB). Es wird vermutet, dass uns 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) bleibt unberührt.
§ 13 Urheberrecht an Unterlagen
Von uns erstellte Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Farbkonzepte und Gestaltungsentwürfe bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden. Kommt kein Vertrag zustande, sind sie auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. beim Kunden vor Ort) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. per E-Mail oder Telefon) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der jeweilige Ausführungsort.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Stand: Oktober 2026